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Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen der Firma NOWAK EDV-BERATUNG

1. Geltung
Nachstehende Lieferbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen der Firma NOWAK EDV-BERATUNG, auch wenn wir abweichend den Einkaufsbedingungen des Bestellers, die wir hiermit ausdrücklich ablehnen, nicht im Einzelfall widersprochen haben. Spätestens mit der Annahme unserer Produkte gelten diese Verkaufs- und Lieferbedingungen durch den Besteller - selbst im Falle seines vorangegangenen Widerspruchs - als vorbehaltlos angenommen. Entgegenstehende Abreden sind nur gültig, wenn sie von der Firma NOWAK EDV-BERATUNG schriftlich bestätigt werden.

2. Angebot
Unsere Angebote erfolgen freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich oder fest abgegeben sind. Ein Kaufvertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Die in Prospekten und Anzeigen erhaltenen Angaben sind unverbindlich und stellen keine Zusicherung der Produkteigenschaften dar.

3. Versand und Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Bestellers ab Werk. Die Art der Versendung bestimmt der Verkäufer, sofern keine besondere Vereinbarung erfolgt. Mit der Auslieferung der Produkte an einen Transporteur geht die Gefahr auf den Besteller über. Die Ware ist sofort nach dem Erhalt auf einwandfreie Beschaffenheit zu überprüfen. Im Falle eines Transportschadens sind die jeweiligen Meldefristen des Transporteurs unbedingt einzuhalten.


4. Liefertermine

Die genannten Liefertermine bezeichnen das voraussichtliche Lieferdatum, um dessen Einhaltung wir bemüht sein werden. Etwaige Schadenersatzforderungen im Falle des Lieferverzuges bleiben generell ausgeschlossen.

5. Preise
Maßgebend für die Preisberechnung ist der am Tag der Lieferung gültige Preis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern keine abweichenden Preisvereinbarungen getroffen worden sind. Die Preise verstehen sich ohne Verpackung ab Lager.

6. Zahlung, Aufrechnung und Zuriickbehaltung, Rücksendung
Lieferung erfolgt - nach unserer Wahl - entweder gegen Vorkasse oder gegen Rechnung mit den vereinbarten Zahlungskonditionen. Bei Zahlungsverzug sind vom Besteller Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu zahlen.Sofern uns nach Erteilung einer Bestellung Umstande bekannt werden, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers rechtfertigen, sind wir berechtigt, diese Bestellung nur gegen Vorkasse auszuliefern und Auslieferung sonstiger auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhenden Bestellungen von deren vorherigen Bezahlung abhängig zu machen.
Der Besteller kann nur mit unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder nur wegen solcher Ansprüche eine Zurückbehaltung ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Zur Rucksendung von Produkten ist der Besteller nur berechtigt, wenn hierüber zuvor eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen worden ist.

7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Produkte (Vorbehaltsware) verbleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller bestehenden und zukünftig entstehenden Forderungen und aller Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern, solange er seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt. Andernfalls sind wir befugt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und den Überschuss dem Besteller gutzuschreiben.

Der Besteller tritt bereits mit dem Kauf der Vorbehaltsware die aus ihrer Weiterveräußerung erwachsenden Forderungen gegen seine Kunden an uns ab. Er ist bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderung berechtigt, hat uns jedoch auf Verlangen die Höhe der Forderung und die Namen seiner Kunden unverzüglich und vollständig mitzuteilen.

8. Auskünfte und Beratung, Eignung von Produkten
Alle schriftlichen oder mündlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte dar, die nicht als zugesichert gelten und keine Anspruche gegen uns begründen. Der Besteller hat sich vielmehr selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Produkte für den vorgesehenen Verwendungszweck zu Überzeugen.

9. Gewährleistung
Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel, Falschlieferungen oder beachtliche Mengenabweichungen sind uns unverzüglich, spätestens zehn Tage nach Auslieferung der Produkte, schriftlich mitzuteilen. Zeigt der Besteller innerhalb dieses Zeitraums keinen Mangel an, gelten die Produkte mangelfrei genehmigt. Die Frist beginnt mit dem Lieferdatum. Beanstandungen sind uns unverzüglich und schriftlich anzuzeigen.

Wir leisten Gewähr für eine dem Stund der Technik entsprechende Fehlerfreiheit wahrend 12 Monaten (Wiederverkäufer 5 Monate) seit Auslieferung, soweit es sich nicht um Gebraucht- oder Vorführware handelt. Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Schäden infolge normalen Verschleißes, unsachgemäßer Behandlung oder Instandsetzung sowie Verschleißteile wie z.B. Druckkopf, Farbbandkassette oder Interfacekarte. Werden Betriebs- und Wartungsempfehlungen der Firma NOWAK EDV-BERATUNG oder des Herstellers nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.

Bei rechtzeitiger und begründeter Beanstandung werden wir die erforderlichen Ersatzteile kostenlos liefern. Hierzu hat uns der Besteller in angemessener Weise Zeit und Gelegenheit zu geben. Die ersetzten Waren gehen in unser Eigentum über. Dem Besteller bleibt das Recht vorbehalten, für den Fall des dreimaligen Fehlschlagens dieser Maßnahme Minderung, Wandlung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern das Gerät in der Originalverpackung mit komplettem Zubehör kostenfrei zurückgeschickt wird. Transportkosten (Hin- und Rücksendung) für Reparaturgeräte gehen zu Lasten des Auftraggebers. Es darf nur die Originalverpackung verwendet werden.

10. Gewährleistung bei Software
Die Firma NOWAK EDV-BERATUNG übernimmt keine Gewähr dafür, daß die Programmfunktionen den Anforderungen der Kunden genügen. Die Firma NNOWAK EDV-BERATUNG weist ausdrücklich daraufhin, dass nach dem Stand der Technik Fehler in Programmen nicht ausgeschlossen werden können. An den Programmen kann kein Eigentum, sondern nur ein Nutzungsrecht auf nur jeweils einem Computer erworben werden. Auf die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen des Programmherstellers wird ausdrücklich hingewiesen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstund Erfüllungsort, Zahlungsort und Gerichtsstand , auch für Wechsel und Scheckklagen, ist soweit zulässig, Bad Oeynhausen.

12. Haftung
Die Haftung der NOWAK EDV-BERATUNG ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluß nach den damals bekannten Umstanden vernünftigerweise zu rechnen war. NOWAK EDV-BERATUNG haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. Die Haftung der NOWAK EDV-BERATUNG für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, für zugesicherte Eigenschaften sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt von den vorgenannten Handelsbeschräankungen unberührt. Die persönliche Haftung von NOWAK EDV-BERATUNG Beauftragten, die als Erfüllungsgehilfen tätig geworden sind, ist ausgeschlossen.

13. Schlussbestimmung
Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht. Auf die gesonderten Geschäftsbedingungen bei Wartungsverträgen wird ausdrücklich hingewiesen.

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